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    Dies ist die weltgrößte Bilderdatenbank zum Thema Straßenbeleuchtung. Zur Zeit finden Sie Bilder aus 830 Städten. Schauen Sie mal rein.

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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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      Die Fahrbahnleuchtdichte L am Fahrbahnpunkt P wird von der Beleuchtungsstärke E und den Reflexionseigenschaften der Fahrbahnoberfläche bestimmt. Die Beleuchtungsstärke E ist abhängig von der räumlichen Lichtstärkeverteilung I (g,j) der Leuchten, dem Lichtstrom der verwendeten Lampen und der Geometrie der Beleuchtungsanlage. Die Reflexionseigenschaften der Fahrbahnoberfläche werden durch den Leuchtdichtekoeffizienten q (g,j) beschrieben, der im wesentlichen von der Lichteinfallsrichtung g, der Beobachtungsrichtung j und dem Beobachtungswinkel (auf 1° festgelegt) abhängt und als räumliche Indikatrix dargestellt ist (Bild).

      L = q · E

      Trockene Fahrbahnoberflächen sind nach der Art ihrer Reflexion in vier Klassen R1 bis R4 und in zwei internationale Klassen C1 und C2 eingeteilt. Für nasse Fahrbahnen sind bisher keine anerkannten Klassifizierungen vorhanden, für feuchte Fahrbahnen sind z.B. in nordeuropäischen Staaten W-Klassen definiert.
      Fehlen die Angaben zu den Reflexionseigenschaften der Fahrbahnoberfläche, wird in der Praxis oft als Standard der Belag R3 mit einem mittleren Leuchtdichtekoeffizienten von q(0) = 0,08 cd/(m² lx) vorausgesetzt. Neueren Empfehlungen nach sollte jedoch der Belag C2 zukünftig genutzt werden. Möchten Sie zwei verschiedene Beredchnungen miteinander vergleichen, so achten Sie unbedingt auf die Verwendung des gleichen Leuchtdichtekoeffizienten (Annahme des gleichen Fahrbahnbelages)
      Die Klasseneinteilungen trockener Fahrbahnen erfolgen aufgrund des Spiegelfaktors c(p) und des mittleren Leuchtdichtekoeffizienten q(0). Stark streuend reflektierende, rauhe Oberflächen sind gekennzeichnet durch niedrige c(p)-Werte, stark spiegelnd reflektierende, glatte Oberflächen durch hohe c(p)-Werte. Helle Fahrbahnmaterialien (z.B. mit Quarzitanteilen) weisen hohe, und dunkle Fahrbahnmaterialien (z.B. mit dunklen mineralischen Füllstoffen) niedrige mittlere Leuchtdichtekoeffizienten q(0) auf. c(p) und q(0) können sich im Laufe der Nutzung der Fahrbahn durch Reifenabrieb, Ölspuren, Verschmutzungen, Feuchtigkeit usw. erheblich ändern.

      International haben sich mittlerweile die zwei Fahrbahnbeläge C1 und C2 durchgesetzt, mit denen einigermaßen genau geplant werden kann. C1 entspricht R1 und C2 ersetzt als Mittelwert R2 bis R4. Früher hat man bei Beleuchtungsplanungen standardmäßig den Belag R3 genutzt mit einem mittleren Leuchtdichtekoeffizienten von q0=0,08 cd/(qm lx). Nach CEN/TR 13201-1 sollte jedoch der Belag C2 mit q0=0,07 zukünftig bevorzugt werden.

      In den letzten Jahren gewannen die kleinen Kreisverkehrsplätze immer mehr an Bedeutung. Besonders die günstige Auswirkung auf die Verkehrssicherheit und den Verkehrsablauf sowie die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung haben die Anwendung kleiner Kreisverkehrsplätze gefördert.
      Kreisverkehrsplätze werden innerhalb bebauter Gebiete beleuchtet, wenn die zuführenden Straßen beleuchtet sind. Dies dient der Erkennbarkeit des Knotenpunktes bei Nacht durch die Unterbrechung der durchgehenden Leuchtenreihe und der Ausleuchtung der Überquerungsstellen für Fußgänger und Radfahrer. Zur Sicherheit und besseren Erkennbarkeit von Fußgängern und Radfahrern bei Dunkelheit ist darauf zu achten, dass auch die auf den Knotenpunkt zu- und vom Knotenpunkt wegführenden Geh- und Radwege ausreichend beleuchtet sind. Bei Fußgängerüberwegen sind bezüglich der Beleuchtung die Anforderungen der R-FGÜ zu beachten.
      In der Regel wird das Beleuchtungsniveau im Kreisverkehr so projektiert, dass etwa der 1,5-fache Wert der zuführenden, beleuchteten Straßen erreicht wird. Dabei sollten 60lx in der Regel nicht überschritten werden.

      Prinzipiell sollen Kreisverkehrsplätze von außen beleuchtet werden, d. h. von der Kreisinsel aus erfolgt keine Beleuchtung der Verkehrsflächen.
      Bewährt haben sich folgende Positionen für die Lichtmaste:
      - auf den Fahrbahnteiler
      - jeweils seitlich an den Überquerungsstellen
      - zwischen den Knotenpunktzufahrten.

      Außerhalb bebauter Gebiete sind Kreisverkehrsplätze in der Regel nicht beleuchtet.

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter. Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann.

      Um die eigene Entscheidung dazu besser abwägen zu können, haben wir die Stellungnahme eines kommunalen Versicherungsträgers aus Rheinland-Pfalz nachfolgend zitiert. Der Text dient nicht als Rechtsberatung von unserer Seite sondern rein als Entscheidungshilfe. Natürlich muss jede Kommune eine Abschaltung in ihrem speziellen Fall prüfen und sich ggfs. eine Rechtsberatung einholen:

      In der letzten Zeit erreichen uns vermehrt Anfragen im Hinblick auf den Versicherungsschutz im Rahmen der kommunalen Haftpflichtversicherung zur Abschaltung der Straßenbeleuchtung in den Nachtstunden.

      Hinsichtlich der Erforderlichkeit einer Straßen- und Wegebeleuchtung können wir folgendes ausführen:

      Fast alle Länderrechte kennen nur die mit dem Bau und der Unterhaltung öffentlicher Straßen zusammenhängenden Aufgaben im Allgemeinen und die Reinigungspflicht mit Winterdienst im Besonderen, nicht aber die Beleuchtung, siehe § 17 LStrG RLP.

      Wie bei jeder Frage, die sich mit Verkehrssicherungspflichten auf Straßen befasst, ist zunächst stets zwischen den Verkehrssicherungspflichten gegenüber dem Fahr- und denjenigen gegenüber dem Fußgängerverkehr zu unterscheiden.

      Grundsätzlich muss jeder Kraftfahrer selbst für eine ordnungsgemäße Beleuchtungsanlage seines Fahrzeugs sorgen und seine Fahrweise den gegebenen Sichtverhältnissen anpassen. Es kann insoweit nach der Rechtsprechung nicht verlangt werden, dass auf allen Straßen auch nachts für die gleichen Sichtverhältnisse gesorgt wird wie tagsüber. Insofern bestehen keine allgemeinen Regeln für den Umfang und die Dauer der Straßenbeleuchtung.

      Das Maß der Beleuchtung ist vielmehr abhängig von den örtlichen Bedürfnissen und den sonstigen örtlichen Verhältnissen, insbesondere von der Bedeutung der Straße für den Verkehr. So bestehen Beleuchtungspflichten immer dann, wenn besondere Gefahrenquellen geschaffen wurden, die auch mit ordnungsgemäßen Scheinwerfern oder angepasster Fahrweise nicht bzw. nicht ohne weiteres erkannt werden können (z.B. zur Verkehrsberuhigung aufgestellte Pflanzkübel oder in die Straße hineinragende Baustellen).

      Eine Pflicht zur Beleuchtung besteht auch Fußgängern gegenüber nur ausnahmsweise. Ob und inwieweit eine Beleuchtung im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich nach den jeweiligen Gegebenheiten und Verhältnissen, letztlich aber auch danach, welche Erwartungen man nach der Verkehrsanschauung insoweit stellen kann.

      Grundsätzlich muss jeder Fußgänger, wenn er nicht über eine Taschenlampe verfügt, sich sehr vorsichtig und notfalls tastend bewegen, um bei Dunkelheit ein Stürzen zu vermeiden. Dies gilt erst recht für Hindernisse, mit deren Vorhandensein stets gerechnet werden muss. Nur dort, wo mit erheblichem Fußgängerverkehr zu rechnen ist, sind gefährliche und überraschende Stolperfallen (etwa durch Baustellen auf belebten Gehwegen) zu beleuchten.

      Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir die Frage, ob und wo im konkreten Fall eine Beleuchtung erforderlich ist, nicht beantworten können. Diese Frage kann und muss von der
      Gemeinde selbst bewertet und beantwortet werden. Dabei empfehlen wir Ihnen die Bewertungsgrundlage stets zu dokumentieren.

      Eine aktuelle Rechtbetrachung zur Beleuchtungspflicht von Kommunen finden sie auch >>hier<<

      Die Linkempfehlungen sind von uns für Sie zur weiteren Information zusammengestellt.  Bitte beachten Sie, dass strassenlicht.de trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung für die Inhalte von Webseiten übernimmt, auf die durch Hyperlink verwiesen wird. Für den Inhalt der verlinkten Webseiten sind allein deren Betreiber und Anbieter verantwortlich.


      Fachzeitschriften


      HIGHLIGHT

      Das Fachmagazin der Lichtbranche

      www.highlight-web.de


      Licht

      Zeitschrift für Planung, Design, Technik und Handel

      www.lichtnet.de


      LPi Lighting Press International

      Internationales Fachmagazin für Beleuchtung, Licht- und Gebäudetechnik

      www.l-p-i.de

      Licht Kult

      Das Magazin Licht Kult liefert privaten und gewerblichen Kunden neben aktuellen Trends und Neuheiten führender Designhersteller auch wertvolle Anregungen und Inspiration für eigene Projekte

      lichtkult.de


      Architekturzeitschriften

      Deutsches Architektenblatt

      Architektenforum mit Newsdienst und umfangreichem Internet-Angebot.

      www.dabonline.de


      AIT

      Zeitschrift für Architektur, Innenarchitektur und Technischer Ausbau

      www.ait-online.de


      DBZ Deutsche Bauzeitschrift

      Fachzeitschrift für Architektur, Bautechnik und Bauprodukte

      www.dbz.de


      Deutsche Bauzeitung

      Die db bietet umfassende Informationen und Service-Angebote für Architekten.

      www.db.bauzeitung.de 


      IndustrieBAU

      Architektur, Technik, Management

      www.industriebau-online.de


      LICHT+WOHNEN 

      behandelt vier Mal im Jahr in hochwertiger Darstellung unterschiedliche Themen. Nicht direkt zum Thema Straßenbeleuchtung, aber für Lichttechniker trotzdem interessant.

      www.lwmagazin.de


      Im gleichen Verlag erscheint jährlich das Sonderheft "Licht+Wohnen Leuchtenmarkt" mit umfangreichem Adressteil.

      www.ppvmedien.de


      Fachzeitschriften für Installateure


      de 
      – Fachzeitschrift für das Elektrohandwerk  

      Elektroinstallation, Informationstechnik, Gebäudetechnik

      www.elektro.net


      ep – Elektropraktiker
       

      Fachzeitschrift für Handwerk und Industrie

      www.elektropraktiker.de

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      Straßenbeleuchtung muss wirtschaftlich und technisch einwandfrei betrieben werden. Straßenbeleuchtung macht den Aufenthalt auf unseren Straßen sicher und erhöht die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden. Die EU-Kommission stellt uns jedoch in Zukunft vor ganz neue Herausforderungen. "Kosten sparen und die Umwelt schonen" sind die Schlagworte, nach denen immer neue Maßnahmen beschlossen werden. Diese gilt es zu meistern. Informieren Sie sich auf strassenlicht.de.


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      • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

        In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

        Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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