Bei Arbeiten an Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Straßenraum ist es unabdingbar, dass die Arbeitstelle gesichert wird. Zum einen zum Schutz des eigenen Personals, zum anderen zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Wie eine Arbeitstelle gesichert werden muss, ist in der "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitstellen an Straßen" (RSA)

 

 

geregelt. Diese Richtlinie gelten für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen, bei den Verkehrsflächen zeitweise für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden müssen. Die Notwendigkeit, das viel befahrene Straßennetz bautechnisch auf den neuesten Stand zu bringen bzw. Reparaturen auszuführen, bringt für den Autofahrer eine hohe, fast tägliche Belastung mit sich. Um einen möglichst flüssigen Verkehrsabtauf bei gleichzeitigem hohen Sicherheitsstandard für den Autofahrer und die auf den Baustellen arbeitenden Personen zu garantieren, wurden die Regelpläne zur Arbeitsstellensicherung erstellt. Regelpläne, die von Verkehrs- spezialisten ausgearbeitet wurden und für die verschiedensten Arten von Baustelleneinrichtungen anzuwenden sind.
Die Anwendungsbereiche gelten für innerörtliche Straßen (Teil B), Landstraßen (Teil C) und Autobahnen (Teil D). Im Teil A werden die Grundbegriffe und Grundsätze erläutert, sowie die zugelassenen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen in allen für die an der Baustelle notwendigen technischen Voraussetzungen beschrieben. Die RSA gelten für die verkehrsrechtliche Sicherung von allen Arbeitsstellen an und auf Straßen, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für auszuführende Arbeiten abgesperrt werden müssen. Bei nicht ordnungsgemäßer Absicherung von Arbeitsstellen können haftungsrechtliche Konsequenzen entstehen.