Laut Bundesnetzagentur ist ab 2013 die Beleuchtungsanlage zur Sicherstellung der Diskriminierungsfreiheit auch energetisch zu erfassen. Das Ziel kann unterschiedlich erreicht werden. Eine Zähleinrichtung muss daher entweder in jede Leuchte oder zentral im Einspeisepunkt / Unterverteilung bei geschalteten Beleuchtungskabeln eingebaut werden. Bei der zentralen Erfassung wäre die Zähleinrichtung mit einer Steuerung der Beleuchtung zu kombinieren, denn diese Lösung wäre ein sehr viel flexiblerer Ansatz. Mit dem LICS-Outdoor System, das beide Varianten unterstützt hätten, Sie nach wie vor die Option die Anlage zu einem vollwertigen Lichtmanagement aufzurüsten.
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Veranstaltungen
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