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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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    Berechnung und Projektierung

    Nach Leuchtdichte

    Die Fahrbahnleuchtdichte ist entscheidend für das visuelle Helligkeitsempfinden der Verkehrsteilnehmer. Diese und deren Gleichmäßigkeit sind bestimmend für die Wahrnehmung von Personen und Objekten.
    Die Leuchtdichte ist abhängig von:
    - dem Lichtstrom der Lampen
    - der Lichtstärkeverteilung der Leuchten
    - der Anordnung der Leuchten
    - der Reflexion des Fahrbahnbelages
    - dem Standort des Beobachters

    In der DIN-Norm werden für Verkehrswege mit Fahrzeugverkehr, die für ausreichende Wahrnehmungssicherheit erforderlichen Nennleuchtdichten Ln und Gleichmäßigkeiten festgelegt. Für die Bestimmung der Nennleuchtdichte und der Gleichmäßigkeit wird ein Bewertungsfeld definiert, welches 60m vor dem Beobachter liegt.

    Die Nennleuchtdichte ist der örtliche Mittelwert des Bewertungsfeldes, während die Gleichmäßigkeit durch zwei Verhältniszahlen beschrieben wird. Das Verhältnis von minimaler zur maximaler Leuchtdichte der Fahrspur des Bewertungsfeldes ist die 

    Längsgleichmäßigkeit Ul= Llmin / Llmax

    Das Verhältnis der minimalen zur mittleren Leuchtdichte des Bewertungsfeldes kennzeichnet die 

    Gesamtgleichmäßigkeit U0= Lmin / Lm

    Die Nennleuchtdichten beziehen sich auf einen mittleren Alterungszustand der Anlage. Die Alterung und Verschmutzung werden bei der Projektierung mit einem Zuschlag von 25% berücksichtigt. Ist die Leuchtdichte auf 70% abgesunken sollte die Anlage einer Wartung unterzogen werden.

     

    Nach Beleuchtungsstärke

    Einige Anwendungsfälle lassen eine Projektierung nach der Leuchtdichtetechnik nicht zu. Hier muss die Anlage nach der Beleuchtungsstärke projektiert werden. Davon betroffen sind:

    - Verkehrsknoten
    - Verkehrsberuhigte Fahrbahnen
    - Fußgängerzonen
    - Parkflächen für Fahrzeuge
    - Wohnwege und Wege in Grünanlagen

    Für diese Bereiche werden in der DIN 5044 und den entsprechenden Richtlinien Nennbeleuchtungsstärken En als örtliche Mittelwerte der horizontalen, vertikalen, zylindrischen und halbzylindrischen Beleuchtungsstärken angegeben.
    Auch für die Berechnung mit Beleuchtungsstärken sind die Bewertungsfelder festgelegt. Bei der Bewertung der Alterung und Verschmutzung gilt das gleiche wie bei der Leuchtdichteberechnung.
    Analog zur Leuchtdichte werden die 

    Gleichmäßigkeiten:     g1= Emin / Em         g2= Emin / Emax

    Mit Verhältniszahlen aus den Minimal-, Mittel- und Maximalwerten des Bewertungsfeldes gekennzeichnet.

     

    Berechnungsverfahren

    Die lichttechnische Berechnung einer Beleuchtungsanlage erfolgt mit Hilfe von DV-Programmen. Fast alle Leuchtenhersteller verwenden eigene Programme, die auch den Anwendern und Planern zur Verfügung gestellt werden. In den Programmen sind die Daten der LVK der firmeneigenen Leuchten gespeichert. Für einen Qualitätsvergleich von Leuchten verschiedener Hersteller müssen die Voraussetzungen der Berechnung, das Berechnungsverfahren gemäß DIN 5044 Teil 2 sowie die technischen Daten und das Fabrikat des Leuchtmittels übereinstimmen und die Berechnung mit dem selben Programm erfolgen.

    Für die Berechnung sind neben den zuvor festgelegten lichttechnischen Richtwerten und Gütemerkmalen folgende Angaben erforderlich:

    - Geometrie der Beleuchtungsanlage
    - Leuchtenanordnung und Leuchtenneigung
    - Lichtverteilungskurve der Leuchte
    - Technische Daten der Lampe (Hersteller, Typ, Lichtstrom)
    - Reflexeigenschaften der Fahrbahn
    - Verminderungsfaktor (0,8) für Verschmutzung und Alterung
    - Bewertungsfeld und Beobachterstandpunkt

    Mit den geometrischen Daten werden die Positionen der Leuchtstellen und Leuchten im Straßenraum beschrieben. Hierfür wurden folgende Bezeichnungen vereinbart:

    - Lichtpunkthöhe h in [m] ist der lotrechte Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Lichtquelle und der Fahrbahn
    - Lichtpunktabstand a in [m] ist der Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Lichtpunkten einer Fahrbahnseite
    - Fahrbahnbreite b in [m] ist der Abstand zwischen den äußeren Fahrbahnbegrenzungen (ohne Parkstreifen, Radwegen und Fußwegen)
    - Lichtpunktüberhang s in [m] ist der Abstand des Lotpunktes der Leuchte auf der Fahrbahn zur Fahrbahnbegrenzung. Er ist positiv, wenn der Lotpunkt im Bereich der Fahrbahn und negativ, wenn er außerhalb liegt.
    - Neigungswinkel d in Grad ist der Winkel, um den die Leuchte durch die Art ihrer Anbringung gegen die Horizontale angestellt ist und muss nicht mit der Neigung der Lichtaustrittsebene übereinstimmen. Dies ist bei der Berechnung zu berücksichtigen.

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    • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

      Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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