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    Dies ist die weltgrößte Bilderdatenbank zum Thema Straßenbeleuchtung. Zur Zeit finden Sie Bilder aus 830 Städten. Schauen Sie mal rein.

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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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      Der Begriff "Betriebsführung" wird in der Straßenbeleuchtung immer wieder neu definiert. Besser wäre es, wenn Vertragspartner in der Straßenbeleuchtung unter diesem Begriff die gleiche Aufgabenstellung verstünden. Einen Ansatz dazu soll die folgende Aufstellung bieten, die die Inhalte einer guten Betriebsführung aufzeigt:

       
      Wartung und Instandhaltung

          Durchführung von Leuchtmittelwechsel (Gruppenaustausch) und Reinigung der Leuchten nach vereinbarten Intervallen
          Wartung von Schaltstellen (technische Wartung, Reinigung, Programmierung von Rundsteuerkomponenten und von Managementsystemen)
          Durchführung von Erneuerungsmaßnahmen (Ersetzen von mechanischen und elektrischen Bauteilen)
          Durchführung von Korrossionsschutzmaßnahmen und Anstricharbeiten
          Freischneiden von zugewachsenen Leuchten (in Abstimmung mit dem örtlichen Grünflächenamt oder mit Grundstückseigentümern)
           

      Inspektion

          Standsicherheitsprüfung an Lichtmasten
          Korrosionsschutzprüfung
          Überprüfung von Wandackern, Überspannseilen und deren Zubehörteilen
          Prüfung des elektrischen Lichtpunktes nach BGV A3
          Prüfung des gasbetriebenen Lichtpunktes nach DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches)
          Funktionsprüfung der Leuchten nach zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Intervallen

       
      Betriebsführungsmanagement

          Erstellen von Wartungs- und Instandhaltungsplänen für den effizienten Leuchtmitteltausch und den Mastschutz
          Erstellen von Inspektionsintervallen für Standsicherheitsprüfungen, Korrosionsschutz und elektrotechnischer Überprüfung
          Netzplanung und -berechnung
          Steuerung der Wartungs-, Instandhaltungs- und Inspektionsprozesse
          Logistik, Einkauf und Lagerhaltung
          Erstellen und pflegen der Bestandsdokumentation in geeigneter Software
          Erstellung einer transparenten Abrechnung der Betriebsführungsleistungen

       
      Entstörmanagement

          24-Stunden Entstörungs-Hotline und Störungsbereitschaft
          Reparatur bzw. Ersatz defekter/beschädigter Leuchten
          Kabelfehlerortung und Kabelfehlerbehebung
          Schadensabwicklung
           

      Neubau und Umbau von Beleuchtungsanlagen

          Beratung, technische Planung und Ausführungsplanung nach den Phasen der HOAI
          Erstellen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
          Lichttechnische Berechnung nach den geltenden Normen und Vorschriften
          Erstellung von Angeboten nach VOB-Vorgaben
          Bauleitung und Baukoordination (Koordination interner und externer Stellen einschließlich Verhandlungen mit Behörden und Sachverständigen)
          Projektsteuerung (Budget, Zeit und Qualität)
          Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage
          Materialwirtschaft
          Dokumentation und Bauabrechnung

      Für Städte und Gemeinden gibt es eine "Allzuständigkeit" für öffentliche Angelegenheiten in ihrem Wirkungskreis, wenn sie nicht anderen Aufgabenträgern zugewiesen sind. Im Rahmen der kommunalen Daseinsfürsorge ergibt sich, dass grundsätzlich die Städte und Gemeinden zuständig sind für die Straßenbeleuchtung.  Dies gilt für alle dem Verkehr offenstehenden Straßen, Wege und Plätze. Zwar gibt es in der zurückliegenden Rechtssprechung immer wieder verschiedene Interpretationen für das Ausmaß der Beleuchtung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, doch läßt sich aus der Gesamtheit der Urteile ableiten, dass von einer Straßenbeleuchtungspflicht in folgenden Fällen auszugehen ist:

      - bei gefährlichen Straßenkreuzungen und -einmündungen
      - gefährlichen Gefällstrecken
      - scharfe Kurven
      - Fußgängerüberwege (FGÜ)
      - Baustellen
      - unvorhersehbare Straßenverengungen
      - längere Tunnelbauwerke
      - Verkehrsinseln

      In der Regel ist eine Stadt oder gemeinde Eigentümer einer Straßenbeleuchtungsanlage. Damit verbunden sind natürlich alle Pflichten zur Pflege, Wartung und Unterhalt sowie Betrieb dieser Anlage. Es könne aber auch Dritte, wie Stadtwerke, Energieversorger oder örtlicher Elektrobetrieb mit der Durchführung der Straßenbeleuchtungsaufgabe beauftragt werden. In diesem Rahmen kann auch der Übergang der Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der Straßenbeleuchtung auf den Dienstleister vertragtlich vereinbart werden. Der Kommune verbleibt jedoch die Kontroll- und Aufsichtspflicht, die nur durch eine fachkundige Person durchgeführt werden kann. Dies kann verwaltungsintern erledigt werden oder durch ein fachkundiges Ingenieurbüro. Die Kontroll und Aufsicht kann nicht von einer fachunkundigen Person ausgeführt werden.

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      • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

        In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

        Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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