Die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien kommt eine besondere Bedeutung zu. Zum einen dient die Beleuchtung dazu, die geforderte Sehaufgabe zu meistern. Sie dient jedoch auch dem aktiven Arbeits- und Unfallschutz. Denn gerade bei Arbeitsstätten im Freien mit besonderer Gefährdung für Mensch und Maschinen ist eine gute Beleuchtung sehr wichtig. Dazu zählen u.a. Umschlagplätze für Container und Waren, Hafen- und Ragiergleisanlagen sowie Nacht-Baustellen und Lagerplätze für nächtlichem Arbeitsbetrieb.
Die Norm DIN EN 12646-2 behandelt die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien unter Berücksichtigung der Sehleistung und des Sehkomforts. Es werden in der Norm alle üblichen Sehaufgaben behandelt.
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Veranstaltungen
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Wasserstraßen zählen, wie auch unsere innerörtlichen Straßen zu der Kategorie der Verkehrswege. Wasserstraßen sind schiffbare Flüsse und Kanäle dienen hauptsächlich zum Güter- und Personentransport als Verkehrsfunktion. Dabei ist es wichtig, dass keine Störwirkung Schifffahrtspersonal durch die Beleuchtung von angerenzenden Straßen und Brücken einwirkt. Auch Hafen- und Industrieanlagen können eine hohe Störwirkung durch übermäßig blendende Beleuchtung haben. Besondere Sehbedingungen herrschen an Schleusen. Hier bedarf es ein sorgfälltige Beleuchtungsplanung, damit für die schwierige Sehaufgabe auch Nachts gute Beleuchtungsbedingungen herrschen. Falsche oder schlechte Beleuchtung kann hier hohen Personen- und Sachschaden verursachen.
Der Wunsch, weniger Autoverkehr in den Städten zuzulassen, hatte zur Folge, dass seit einigen Jahren immer mehr Radwege ausgebaut und neu gebaut werden. Gleichzeitig mit dem Ausbau wünscht man zunehmend auch die Beleuchtung dieser Radwege.
Grund dafür ist die immer noch meist schlecht wirksame Beleuchtungsanlagen an Fahrrädern, da der Gesetzgeber die Leistung eines Fahrradscheinwerfers auf 2,4 W beschränkt hatte, sind heute leider viele Fahrräder immer noch mit schlechten Scheinwerfern ausgestattet. Mittlerweile gibt es jedoch sehr gute LED-Fahrradscheinwerfer, die die Straße sehr gut ausleuchten, auch wenn keine Radwegbeleuchtung vorhanden ist. Neue Fahrräder sind von Werk aus meist mit einer guten LED-Beleuchtungsanlage ausgestattet.. Zumindest sollte man dies bei Fahrradkauf fordern.
Besteht der Wunsch einen Radweg mit angemessener Beleuchtung zu versehen, dann sollte die Beleuchtung den Richtlinien der Forschungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen entsprechen. Jede Kommune muss selbst entscheiden, ob sie für Radwege eine eigenständige Beleuchtung errichtet. Viele Kommunen verzichten jedoch auf eine Radwegbeleuchtung im Bereich anbaufreier Straßen und außerhalb bebauter Ortslagen.
Bei der Beleuchtungsplanung von Radwegen wird unterschieden zwischen Radwegen an beleuchteten und unbeleuchteten Straßen. Besteht die Gefahr der Blendung durch Abblendlichter gelten höherer Richtwerte.
Für die Beleuchtung von Radwegen bietet die Leuchtindustrie mittlerweile spezielle Spiegel- oder Linsenoptiken in Straßenleuchten an, die Lichtpunktabstände von 50 bis 60 Meter ermöglichen. Dabei muss jedoch bei der Blendungsbegrenzung Abstriche gemacht werden. Für reine Gehwege oder Radwege ist die Blendungsbegrenzung jedoch vollkommend ausreichend.
Als Beispiel haben wir einen Radweg berechnet mit einer Masthöhe von 6m. Weniger als 6m Lichtpunkthöhe wirkt sich auf die Mastanzahl aus. Man benötigt einfach mehr Maste bei kleineren Lichtpunkthöhen.
Aktuelle LED-Leuchten können Radwege mit der S5-Klasse beleuchten, wenn der Lichtpunktabstand zwischen 45-60 liegt, je nach Hersteller und Leuchtentyp. Dabei liegt die Leistungsaufnahme bei guten LED-Leuchten bei rund 23-28 Watt (ca. 100lm/W).
Fazit: Mit speziellen Radwegoptiken können Höhen/Abstandverhältnisse von bis zu 1:10 erzielt werden. Dabei ist jedoch auf eine hohe Qualität der Radwegspiegel oder -Linsen zu achten. Nicht alle Radwegoptiken ermöglichen diese Verhältnisse.
Neuerdings ist es möglich mit geeigneter Sensorik die Beleuchtungnur dann zu betreiben, wenn der Weg auch genutzt wird. Mit sogenannten Präsenzmeldern wird die Beleuchtungsanlage entsprechend gedimmt. Um nicht in einen Kostenfalle zu geraten, sollte man dabei vorher klären, ob das System nur cloud-abhängig betrieben werden kann oder auch als Insellösung funktioniert. Den einige Anbiter verlangen nochmals Jahresgebühren für die verwendeten Geräte und den Cloud-Dienst. Es gibt aber auch Hersteller, die mittlerweile die Systeme incl. 10 Jahre Cloudnutzung anbieten. Hier sind die Kosten besser kalkulierbar.
Der Wunsch, weniger Autoverkehr in den Städten zuzulassen, hatte zur Folge, dass seit einigen Jahren immer mehr Radwege ausgebaut und neu gebaut werden. Gleichzeitig mit dem Ausbau wünscht man zunehmend auch die Beleuchtung dieser Radwege.
Grund dafür ist die immer noch schlecht wirksame Beleuchtungsanlagen an Fahrrädern. Ein Fahrradscheinwerfer erzeugt in 10 m Entfernung gerade mal 0,5lx beschränkt auf einen kleinen Punkt. Dies ist bei Geschwindigkeiten von 10 bis 20 km/h zu wenig um Hindernisse noch rechtzeitig zu erkennen.
Deshalb ist für Radwege eine angemessene Beleuchtung nach den Richtlinien der Forschungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen einzurichten.
Bei der Beleuchtungsplanung von Radwegen wird unterschieden zwischen Radwegen an beleuchteten und unbeleuchteten Straßen. Besteht die Gefahr der Blendung durch Abblendlichter gelten höherer Richtwerte.
Für die Beleuchtung von Radwegen bietet die Leuchtindustrie mittlerweile spezielle Spiegeloptiken in Straßenleuchten an, die Lichtpunktabstände von 40-50 m ermöglichen. Dabei muss jedoch bei der Blendungsbegrenzung Abstriche gemacht werden.
Siehe auch Radwegbeleuchtung
Verkehrsbereich | En in lx | Emin | g2 | LF | Ra | Blendung | Hinweis | |
Innerstädtischer Fußgängerbereich | 5 | >=1 | 0,08 | ww, nw | 20 | siehe hier | Ehz>= 1 lx | |
Innerstädtische Plätze und Zugänge | 5 | 0,1 | ww, nw | 20 | siehe hier | Ehz>= 1 lx | ||
bei zeitweilig hoher Personendichte | 10 | 0,1 | ww, nw | 20 | siehe hier | Ehz>= 1 lx | ||
Fußgängerbereiche in überdachten Einkaufszentren | 50 | 0,1 | 40 | mindestens Güteklasse 2 gem. DIN 5035 | ||||
Wege in Park- und Wohnanlagen | ||||||||
Gehwege | >= 1 | ww, nw | 20 | siehe hier | Ehz>= 1 lx | |||
Gehwege mit Stufen, Unebenheiten und andere Gefahrenquellen | >= 5 | ww, nw | 20 | siehe hier | Ehz>= 1 lx | |||
Bushaltestellen | ||||||||
an Straßen ohne ortsfeste Beleuchtung nach DIN 5044 | >= 1 | ww, nw | 20 | I70 <= 150 cd/klm | Emax <=15 lx, am Fahrbahnrand Emax<= 3 lx | |||
an Straßen mit ortsfester Beleuchtung nach DIN 5044 | >= 2 | ww, nw | 20 | nach DIN 5044 | Emax <= 30 lx | |||
Fußgängerüberquerungen über Straßen, Wasserstraßen, Schienen | 3 | 0,1 | ww, nw | 20 | KB1 nach DIN 5044 | Farbige Lichter wegen Signalverfälschung vermeiden, Richtlinien der Behörden, z.B. der Wasser- und Schiffahrtsbehörden, beachten | ||
Fußgängerunterführungen | ||||||||
mittlere Personenstärke | 50 | 0,3 | ww, nw | 40 | Güteklasse 2 nach DIN 5035 | Übergänge zu Treppen besser beleuchten, Reflexionsflächen hell. | ||
hohe Personendichte | 100 | 0,3 | ww, nw | 40 | Güteklasse 2 nach DIN 5035 | |||
Arkaden und Passagen | 15 | ww, nw | 40 | |||||
Treppen | ||||||||
innenliegend | 100 | 0,3 | ww, nw | 40 | Blendung durch richtige Anordnuung der Leuchten vermeiden, z.B. nicht in Hauptgehrichtung anordnen | |||
außenliegend | 15 | 0,3 | ww, nw | 20 |
LF = Lichtfarbe, Ra = Allgemeiner Farbwiedergabeindex von Lampen, g2 = Gleichmäßigkeit Emin/Emax, En = Nennbeleuchtungsstärke, Ehz = halbzylindrische Beleuchtungsstärke
Tabelle zusammengestellt nach DIN 5044 und den Empfehlungen der Forschungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen, den "Richtlinien für elektrische Anlagen nach der Verordnung über Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) Teil 2 "Beleuchtungsanlagen", sowie eigene Empfehlungen und Praxiserfahrungen des Autors und der Firma Trilux. Entnommen aus "Beleuchtungsplanung" der Firma Trilux, siehe Nr. 4