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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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      Seit jeher hat man künstliche Lichtquellen für die Beleuchtung im Freien benutzt. Beginnend mit Kienspan, Fackel und Öllampe ging die Entwicklung zum Gaslicht und zum elektrischen Licht.

      Vor etwa 500.000 Jahren (andere Quellen sprechen von 300.000 Jahren) wurde das Feuer durch den Sinanthropos pekeniensis als Wärme- und Lichtquelle entdeckt und im Altertum und im Mittelalter war der zentrale Feuerplatz im Dorf eine Versammlungsstätte für die Bewohner, der Licht und Wärme spendete. Brennende Holzscheite, sowie mit Fett, Pech oder Teer getränktes Stroh, Reisig oder Stoffgewebe waren dagegen eine Art Fortschritt, denn das Licht wurde damit mobil und der Nutzer konnte so Licht an jede dunkle Stelle bringen. Auch rußende Öl- und Talglampen kamen zum Einsatz, die je nach Kapazität auch eine längere Brenndauer ermöglichten.

      Um 260 vor Christus sendete der Leuchtturm von Alexandria Lichtsignale und aus dem Jahr 450 nach Christus gibt es Hinweise auf „Lichter auf den Gassen“ im antiken Antiochia, einer der reichsten Handelsstädte des Altertums und Sitz des römischen Stadthalters von Syrien. 1286 entsteht das erste Leuchtfeuer mit Talgkerzen bei Neuwerk, 1316 ein gleiches Leuchtfeuer bei Travemünde. Um räuberischen Überfällen Herr zu werden, richtete Paris 1363 eine Nachtwache ein, die bewaffnet und mit Fackeln ausgestattet war. [1] 1417 soll man in London an alle Hausbesitzer die Empfehlung ausgesprochen haben, in den Wintermonaten zwischen Allerheiligen (Anfang November) und Lichtmess (Anfang Februar) eine brennende Laterne am Haus anzubringen. Unter dem französischen König LUDWIG XI. (1423-1483) wurde jeder Pariser Bürger verpflichtet, ein Licht ins Fenster zu stellen. Im 16. Jahrhundert folgten viele europäische Großstädte diesen Beispielen und verpflichteten die Bürger zu Laternen an den Häusern oder in den Fenstern. 1662 wurde in London die ersten öffentlichen Öllaternen aufgestellt. 1667 wurden in Paris im großen Stil Öllampen zur Straßenbeleuchtung aufgestellt, die die bis dahin verwendeten Pech- und Kienpfannen ersetzten. Diese Öllaternen in Paris hatten bereits eine Art Stufenschaltung. Man konnte mit zwei Dochten "starkes und schwaches Licht" erzeugen. 1679 folgte Berlin mit einer Laterne vor "jedem dritten Haus" und 1702 die Stadt Leipzig mit 750 Öllaternen. In der Begründung der Stadt Leipzig über die Schaffung einer Straßenbeleuchtung heißt es, dass durch die bisherige Beleuchtung mit Fackeln und Pechpfannen "sehr große Feuersgefahr" bestehe. Auch benötige man unbedingt eine "bessere Beleuchtung der Straßen zu den beiden Mustermessen".

      Mit der Einführung der Öllampen wurde ein so genannter Brennkalender festgelegt. So ist z.B. in der "Ordnung von Anstecken und Brennen dieser Stadt Lampen für das 1675ste Jahr" der Stadt Hamburg nachzulesen, dass zur Zeit des Vollmondes die Lampen nicht angezündet werden durften. Nach diesem Brennkalender ergab sich eine jährliche Brenndauer von 1745,5 Stunden. Demgegenüber liegt die jährliche Brenndauer heute bei etwa 4200 Stunden. Diese ersten Öllaternen in Deutschland wurden übrigens mit Walöl aus den Grönlandfängen gespeist. 1684 wurde die Öllaternenanzahl in London zum Zwecke der Ausleuchtung der Straßen weiter ausgebaut, nachdem bereits Kopenhagen 1681 eine Straßenbeleuchtung installieren ließ. 1687 folgte Wien. Im Jahre 1721 folgte auch St. Petersburg mit einer Öllaternen-Straßenbeleuchtung.

      Die Geschichte der offiziellen Münchner Straßenbeleuchtung beginnt am 7. November 1729: In einer Resolution genehmigt der Geheime Rat des Kurfürsten  Karl Albrecht eine Laternenprobe in München und betraut den Kammerdiener Hölzl mit dieser Aufgabe. Dieser gründet daraufhin das Illuminationsamt. Daraufhin werden in München im gleichen Jahr Pech- und Talg-gespeiste Laternen aufgestellt.

      1763 wurde auf Forderung der Pariser Polizei die Effektivität der Öllaternen durch Einsatz optischer Mittel verbessert: Ein Dachreflektor und Parabolreflektoren an den Öllaternen lenkten das Licht in die Breite und gaben der Laterne den Namen Reverbere (Brockhaus 1809: Die Reverbere (a. d. Franz.): mit diesem Worte bezeichnet man eigentlich einen polirten Hohlspiegel, vermittelst dessen die Lichtflamme verstärkt zurückgeworfen wird; dann benennt man auch damit die heut zu Tage in mehreren großen Städten auf den Straßen queer über hängenden Laternen mit metallenem Scheinwerfer, welche für die Beleuchtung der Straßen äußerst vortheilhaft und wohlthätig sind.) Im späten 18. Jahrhundert standen in Paris rund 3.500 Reverbere, 1770 auch die ersten in Nürnberg und 1791 in Frankfurt am Main.[1]

       

      vor 500.000 - 300.000  Feuer als Licht- und Wärmequelle
      Antike Öllampen in Häusern
      260 v. Chr. Leuchtturm von Alexandria
      378 n Chr. Hinweis auf Gassenbeleuchtung in Antiochia
      1286 Leuchtfeuer mit Talgkerzen in Neuwerk
      1316  Leuchtfeuer bei Travemünde
      1363 Paris, Nachtwache mit Fackel
      1417 London. Private Laternen an Häusern im Winter
      um 1450 Paris. Private Laternen in den Fenstern.
      1558 Straßenbeleuchtung in Paris mit an Seilen aufgehängten Laternen.
      1662 London. Erste Öllaternen
      1667 Paris. Öllaternen mit zwei Helligkeitsstufen
      1665 Hamburg. Mit Walöl gespeiste Öllaternen.
      1679 Berlin. Öllaterne vor jedem dritten Haus.
      1681 Kopenhagen. Öllaternenbeleuchtung.
      1684 London. Weiterer Ausbau der Öllaternenbeleuchtung
      1687 Wien. Öllaternenbeleuchtung.
      1702 Leipzig. 750 Öllaternen.
      1721 St. Petersburg. Öllaternenbeleuchtung.
      1729 Pech- und Talglaternen in München.
      1763 Erste Reverbere-Laternen in Paris. Ausbau von 3.500 Stück.
      1770 Reverbere-Leuchten in Nürnberg
      1791 Reverbere-Leuchten in Frankfurt am Main


      Zu Beginn des 19. Jahrhunderts begann man, Gas für die Straßenbeleuchtung einzusetzen, in London im Jahre 1808, Paris folgte 1815 und in Berlin im Jahr 1826. Ein Jahr zuvor, 1825, wurde in Hannover bereits Gasbeleuchtung installiert. Doch die nächtliche Illumination fand nicht nur Freunde, sondern man zweifelte auch an der neuen Errungenschaft. So schrieb die Kölnische Zeitung am 28. März 1819folgenden Artikel:

      Jede Straßenbeleuchtung ist verwerflich

      1.) aus theologischen Gründen: weil sie als Eingriff in die Ordnung Gottes erscheint. Noch tiefer ist die Macht zur Finsternis eingesetzt,
      die nur zu gewissen Zeiten vom Mondlicht unterbrochen wird. Dagegen dürfen wir uns nicht auflehnen, den Weltplan nicht hofmeistern, die
      Nacht nicht in Tag verkehren wollen;-

      2.) aus juristischen Gründen; weil die Kosten dieser Beleuchtung durch eine indirekte Steuer aufgebracht werden sollen. Warum soll dieser
      und jener für eine Einrichtung zahlen, die ihm gleichgültig ist, da sie ihm keinen Nutzen bringt, oder ihn gar in manchen Verrichtungen
      stört?

      3.) aus medizinischen Gründen; die Oel- und Gasausdünstung wirkt nachteilig auf die Gesundheit schwachleibiger oder zartherziger Personen,
      und legt auch dadurch zu vielen Krankheiten den Stoff, indem sie den Leuten das nächtliche Verweilen auf den Straßen leichter und bequemer
      macht, und ihnen Schnupfen, Husten und Erkältung auf den Hals zieht –

      4.) aus philosophisch-moralischen Gründen; die Sittlichkeit wird durch Gassenbeleuchtung verschlimmert. Die künstliche Helle verscheucht
      in den Gemüthern das Grauen vor der Finsternis, das die Schwachen von mancher Sünde abhält. Diese Helle macht den Trinker sicher, daß er
      in Zechstuben bis in die Nacht hinein schwelgt, und sie verkuppelt verliebte Paare -

      5.) aus polizeilichen Gründen; sie macht die Pferde scheu und die Diebe kühn –

      6.) aus staatswirtschaftlichen Gründen; für den Leuchtstoff, Oel oder Steinkohlen, geht jährlich eine bedeutende Summe ins Ausland, wodurch
      der Nationalreichthum geschwächt wird –

      7.) aus volksthümlichen Gründen; öffentliche Feste haben den Zweck, das Nationalgefühl zu erwecken. Illuminationen sind hierzu vorzüglich
      geschickt. Dieser Eindruck wird aber geschwächt, wenn derselbe durch allnächtliche Quasi-Illuminationen abgestumpft wird. Daher gafft sich
      der Landmann toller in dem Lichtglanz als der lichtgesättigte Großstädter.


      Zuerst wurden die Gaslaternen als offene Gasflamme. Parallel zur Entwicklung der Gasbeleuchtung begann jedoch auch eine zunehmende Elektrifizierung. Nachdem der aus Springe bei Hannover stammende Optiker und Uhrmachermeister Heinrich Göbel in Amerika 1854 die erste funktionstüchtige Glühlampe schuf und 1855 in Lyon die ersten Experimente mit der elektrischen Bogenlampe stattfanden, war der Erfolg der elektrischen Beleuchtung nicht mehr aufzuhalten, als Werner von Siemens 1866 die Dynamomaschine erfand und die Stromversorgung unabhängig von einer Batterie erfolgen konnte. Gasbeleuchtung erlebte nochmals einen Aufschwung, nachdem Auer von Welsbach 1891 den Gasglühstrumpf erfunden hatte und das Gaslicht nunmehr mit 5-facher Lichtausbeute als Gasglühlicht Verwendung fand. 1868 wurden die Straßen von rund 530 Städte in Deutschland mit Gas beleuchtet. Heute werden in großer Zahl noch Gasleuchten in Berlin (rund 40.000), Düsseldorf und Dresden betrieben. Weitere Städte sind Bonn, Worms, Mainz und Frankfurt am Main.
      1876 experimentierte Sigmund Schuckert in der Nürnberger Kaiserstraße mit selbstregelnden Bogenlampen. Den benötigten Strom produzierte ein selbstkonstruierter Generator in der Almosmühle. 1879 konnte Thomas Alva Edison bereits auf Dynamostrom zurückgreifen bei der Entwicklung seiner erste gebrauchsfähige Glühlampe, ebenfalls mit einem Glühfaden aus verkohlten Bambusfasern. Im gleichen Jahr entwickelte SIEMENS&HALSKE die erste Differenzialbogenlampe, die von Hugo Bremer nochmals verbessert und zu ersten Lichtbogenlampe weiter entwickelt wurde.
      1882 erbaute Schuckert mit drei Bogenlampen in der Nürnberger Kaiserstraße die erste dauernd betriebene elektrische Straßenbeleuchtung Deutschlands.Ebenfalls 1882 entstand in Berlin die erste elektrische Straßenbeleuchtung.

      Siemens-Pressebild aus: Museen der Stadt Nürnberg, Graphische Sammlung​


      Durch die hohe Lichtausbeute der Bogenlampe gegenüber dem eher mäßigen des Gaslichtes, war sie besonders dafür geeignet, große Prachtstraßen auszuleuchten. Durch die anfänglich hohen Installations- und Betriebskosten des elektrischen Lichtes, beschränkte sich die elektrische Beleuchtung vornehmlich auf repräsentative Boulevards und Einkaufsstra
      ßen. Gasbeleuchtung war für die Kommunen zur damaligen Zeit auch günstiger, weil die Kapazitäten der Gasanstalten auf den Gasbedarf für Heizen und Kochen am Tage abgestimmt war und die Gasbeleuchtung ein passender nächtlicher Abnehmer war.

      In Berlin gab es 1901 rund 480 Bogenlampen und 112 Leuchten mit Glühlampen. Der Rest waren Gaslaternen. 1930 waren rund 20% der Berliner Straßenbeleuchtung elektrisch betrieben, was rund 17.000 Brennstellen darstellte. Von der Beleuchtung in Paris wird 1937 berichtet: 35% Gas, 65% Elektrizität. 1928 hatte man in Paris 7.000 elektrische Brennstellen, 1937 waren es bereits 21.900. [1]

      Die elektrische Straßenbeleuchtung erfuhr seither immer neue Fortschritte mit der Entwicklung der Leuchtstofflampe (1930), der Natriumdampf-Niederdrucklampe (1930),  der Quecksilberdampf-Hochdrucklampe (1931) und 1969 mit der Natriumdampf-Hochdrucklampe. In den letzten Jahren fanden mit der Halogen-Metalldampflampe und der LED neue Leuchtmittel Einzug in die Straßenbeleuchtung. Nachdem bereits die Halogen-Metalldampflampe ihre Tauglichkeit für die Straßenbeleuchtung unter Beweis gestellt hat, muss die recht neue Entwicklung der Hochleistungs-LED noch zeigen, wie gut sie bezüglich Alltagstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit in das Konzept der Straßenbeleuchtung passt. Bereits heute kann man sagen, dass die LED bezüglich Energieeffizienz eine Vorspruch gegenüber anderen Lichtquellen in der Straßenbeleuchtung hat. Lediglich der hohe Preis für Beschaffung und Ersatzteile stehen einer wirtschaftlichen Lösung oftmals noch im Wege. Dies wird sich sichlich in den nächsten Jahren ändern und so kann man sagen, dass die LED-Technik die Technik der Zukunft für die Straßenbeleuchtung darstellt. Weiterentwicklungen, wie z.B. die OLED-Technik, stehen jedoch bereits auf dem Sprung, in ein paar Jahren auch der LED-Technik Paroli bieten zu können. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg, denn auch die Weiterentwicklung der Halogen-Metalldampflampen, insbesondere für höhere Leistungen bleibt spannend und ist noch nicht abgeschlossen.


      Literatur:
      [1] Beleuchtungspraxis Außenbeleuchtung, Trilux GmbH, Arnsberg

      Die Straßenbeleuchtung hat die Aufgabe in den Dunkelstunden des Tages einen Beitrag zu leisten für die Verkehrssicherheit auf den Verkehrsstraßen Erhöhung der persönlichen Sicherheit der Bürger, also Vorbeugung von kriminellen Übergriffen Attraktivität und Belebung der Kommunikationsflächen in den Städten und Gemeinden.
      Einen Beitrag zu leisten, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig die Gewährleistung um jeden Preis, sondern nur eine positive Einflussnahme auf das Gemeinwohl und die Verkehrssicherheit.


      Für die Auslegung der Straßenbeleuchtung gilt seit November 2005 die DIN EN 13201, Teil 1 bis 4 als Regel der Technik . Sie gibt Empfehlungen für Auslegung und Gestaltung der Beleuchtung , die dann einzuhalten sind, wenn sich aus der Verkehrssicherungspflicht eine abzuleitende Beleuchtungspflicht ergibt. DIN EN 13201 macht keine Aussage darüber, ob eine Straßenbeleuchtung erforderlich ist.

      Die Verkehrsicherungspflicht ist gesetzlich nicht definiert. Das Ziel der Verkehrssicherungspflicht ist es , eine möglichst gefahrlose Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Beleuchtung sind dies Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen.

      Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Steigerung der Attraktivität des Straßenraums bei Nacht durch Gestaltung mit Licht. Daraus ergibt sich eine Belebung der Kommunikationsbereiche wie Fußgängerzonen, Einkaufsbereiche, Plätze und Brücken. Licht schafft Image und Identität. Dem Besucher kann mit gezielten Maßnahmen mit Licht die Orientierung erleichtert werden. Dies ist auch ein Stück Lebensqualität für den Bürger und läßt auch eine Stadt bei Nacht entspannt genießen. Die Stadtgestaltung mit Licht ist ein wichtiges Mittel um eine unverwechselbare Atmosphäre zu schaffen.

      Auf Grund des zunehmenden Standortwettbewerbs bemühen sich die heutigen Kommunen ein eigenständiges Profil zu entwickeln, um sich klar von dem Mitbewerb abzusetzen. So hat die Beleuchtung vor allem im Bereich von Stadt- und Gemeindezentren, Plätzen und Brücken, Geschäftsstraßen und Fußgängerzonen sowie Parks und Grünanlagen die Aufgabe eine unverwechselbare Atmosphäre zu schaffen, Orte zu markieren und ein angenehmes Gefühl zu vermitteln. Die Beleuchtungskörper sollen sich bei Tage harmonisch in das Stadtbild integrieren und dabei nicht mit Dominanz im Vordergrund stehen. Bei Nacht zeigt sich die zweite Aufgabe der Beleuchtung. Eine Stadt kann mit Licht ein „zweites Gesicht“ erhalten. Bei Tag unscheinbare Stadtbereiche werden durch Licht in Szene gesetzt, nie beachtete architektonische Besonderheiten können mit Licht herausgehoben werden. Natürlich müssen die Maßnahmen der Straßenbeleuchtung mit anderen Maßnahmen, wie Anstrahlungen oder Lichtdekorationen, koordiniert werden. Erst die Abstimmung aller Lichtquellen ermöglicht es, Licht als Lenkungs- und Orientierungshilfe zu verwenden.


      Eine Stadt präsentiert sich auch aus der Ferne. Oft wird die Fernwirkung einer Stadtsiluette nicht beachtet und verschwindet im Dunkeln der nacht. Bewußt eingesetzte Akzente mit Licht, läßt eine Stadt auch vim Dunkeln wirken. Richtig eingesetzte Anstrahlungen sind ein wichtiger Beitrag für die Atraktivitätsteigerung einer Stadt und kommen allen Bürgern zu Gute. Mit Fachkenntnis geplant und ausgeführt steht eine Anstrahlung nicht im Wiederspruch zum Umweltschutz.

       

      Formelzeichen F

       

      Lichtstrom ist die gesamte von einer Lichtquelle abgegebene und vom Auge bewertete Strahlungsleistung. Die Nennlichtströme von Lampen werden nach vereinbarten Bedingungen (z.B. gleiche Temperatur und Messmethode) ermittelt und von den Lampenherstellern in ihren Produktlisten veröffentlicht. Der Lichtstrom F wird in Lumen [lm] gemessen.

      Formelzeichen I

       

      Eine Lichtquelle strahlt im allgemeinen nach verschiedenen Richtungen verschieden stark. Die in einer bestimmten Richtung gemessene sichtbare Stärke der Strahlung nennt man Lichtstärke I. Lichtstärke ist der in einen bestimmten Raumwinkel W , gemessen in Steradiant [sr], ausgestrahlten Lichtstrom. Der Raumwinkel ist das Maß für die Größe eines kegelförmigen Raumes, den die Strahlen einer Lichtquelle einschließen. Für die Straßenbeleuchtung ist die Lichtstärkeverteilung von großer Bedeutung. Sie beschreibt für verschiedene Ausstrahlungswinkel die lichttechnische Wirkung der Leuchten und wird in Lichtstärkeverteilungskurven (LVK) dargestellt. Zur besseren Vergleichbarkeit unterschiedlicher LVK wird der Maßstab meist so gewählt, dass die Lichtstärken einem Gesamtlichtstrom F der Lichtquelle von 1000 lm entsprechen. Bei der räumlichen Darstellung der Lichtstärken wird für Außenleuchten das C-Ebenensystem bevorzugt. Als C-Ebenen werden die Ebenen bezeichnet, deren gemeinsame Schnittgeraden das Lot vom Leuchtenmittelpunkt auf die beleuchtete Fläche ist. Die Ebene C=0° / C=180° verläuft parallel, die Ebene C=90° / C=270° quer zur Fahrbahnrichtung. Die Ebene C=90° ist zur Fahrbahnseite ausgerichtet. Die Lichtstärke I wird in Candela [cd] gemessen und ergibt sich aus I = F / W.

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      • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

        In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

        Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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