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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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    Radwegbeleuchtung

    Der Wunsch, weniger Autoverkehr in den Städten zuzulassen, hatte zur Folge, dass seit einigen Jahren immer mehr Radwege ausgebaut und neu gebaut werden. Gleichzeitig mit dem Ausbau wünscht man zunehmend auch die Beleuchtung dieser Radwege.
    Grund dafür ist die immer noch meist schlecht wirksame Beleuchtungsanlagen an Fahrrädern, da der Gesetzgeber die Leistung eines Fahrradscheinwerfers auf 2,4 W beschränkt hatte, sind heute leider viele Fahrräder immer noch mit schlechten Scheinwerfern ausgestattet. Mittlerweile gibt es jedoch sehr gute LED-Fahrradscheinwerfer, die die Straße sehr gut ausleuchten, auch wenn keine Radwegbeleuchtung vorhanden ist. Neue Fahrräder sind von Werk aus meist mit einer guten LED-Beleuchtungsanlage ausgestattet.. Zumindest sollte man dies bei Fahrradkauf fordern.

    Besteht der Wunsch einen Radweg mit angemessener Beleuchtung zu versehen, dann sollte die Beleuchtung den Richtlinien der Forschungsgemeinschaft für Straßen- und Verkehrswesen entsprechen. Jede Kommune muss selbst entscheiden, ob sie für Radwege eine eigenständige Beleuchtung errichtet. Viele Kommunen verzichten jedoch auf eine Radwegbeleuchtung im Bereich anbaufreier Straßen und außerhalb bebauter Ortslagen.

    Bei der Beleuchtungsplanung von Radwegen wird unterschieden zwischen Radwegen an beleuchteten und unbeleuchteten Straßen. Besteht die Gefahr der Blendung durch Abblendlichter gelten höherer Richtwerte.
    Für die Beleuchtung von Radwegen bietet die Leuchtindustrie mittlerweile spezielle Spiegel- oder Linsenoptiken in Straßenleuchten an, die Lichtpunktabstände von 50 bis 60 Meter ermöglichen. Dabei muss jedoch bei der Blendungsbegrenzung Abstriche gemacht werden. Für reine Gehwege oder Radwege ist die Blendungsbegrenzung jedoch vollkommend ausreichend.
    Als Beispiel haben wir einen Radweg berechnet mit einer Masthöhe von 6m. Weniger als 6m Lichtpunkthöhe wirkt sich auf die Mastanzahl aus. Man benötigt einfach mehr Maste bei kleineren Lichtpunkthöhen.

    Aktuelle LED-Leuchten können Radwege mit der S5-Klasse beleuchten, wenn der Lichtpunktabstand zwischen 45-60 liegt, je nach Hersteller und Leuchtentyp. Dabei liegt die Leistungsaufnahme bei guten LED-Leuchten bei rund 23-28 Watt (ca. 100lm/W).






    Fazit: Mit speziellen Radwegoptiken können Höhen/Abstandverhältnisse von bis zu 1:10 erzielt werden. Dabei ist jedoch auf eine hohe Qualität der Radwegspiegel oder -Linsen zu achten. Nicht alle Radwegoptiken ermöglichen diese Verhältnisse.

    Neuerdings ist es möglich mit geeigneter Sensorik die Beleuchtungnur dann zu betreiben, wenn der Weg auch genutzt wird. Mit sogenannten Präsenzmeldern wird die Beleuchtungsanlage entsprechend gedimmt. Um nicht in einen Kostenfalle zu geraten, sollte man dabei vorher klären, ob das System nur cloud-abhängig betrieben werden kann oder auch als Insellösung funktioniert. Den einige Anbiter verlangen nochmals Jahresgebühren für die verwendeten Geräte und den Cloud-Dienst. Es gibt aber auch Hersteller, die mittlerweile die Systeme incl. 10 Jahre Cloudnutzung anbieten. Hier sind die Kosten besser kalkulierbar.

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    • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

      Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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